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Deine (LEADER) Projektidee!

Voraussetzungen
Bezug zur Region
Bezieht sich die Projektidee auf die Region Eisenstraße Niederösterreich bzw. kommt ihr zugute?
Bezug zur Strategie
Leistet meine Projektidee einen konkreten Beitrag zu der regionalen Entwicklungsstrategie der Eisenstraße Niederösterreich?
Kooperativer Ansatz
Ist mein Projekt kooperativ angelegt, arbeiten im Projekt mehrere Partner bzw. wirtschaftliche Sektoren zusammen?
Vorfinanzierung
Kann ich ein Projekt vorfinanzieren und die notwendigen Eigenmittel sicherstellen?
Förder-Check
Es gibt für mich keine alternativen oder nur unzureichende alternative Fördermöglichkeiten.
Wer kann ein Projekt einreichen?
- natürliche Personen
- juristische Personen
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse
- Gemeinden
ACHTUNG: Wenn die Beteiligung von Gebietskörperschaften (Land oder Bund) 25 % übersteigt, sind Projekte nicht über LEADER förderbar! Beteiligungen von Land oder Bund von ≤ 25 % werden bei der Bemessung der Förderhöhe herausgerechnet!
Der Weg zur Fördereinreichung
Weiterführende Unterlagen zu den unten angeführten Punkten finden Sie hier
Erstgespräch und Projektkonzeption
Das Eisenstraße-Büro steht Ihnen gerne auf dem Weg zur Projekteinreichung unterstützend zur Seite. Wir empfehlen eine frühe Kontaktaufnahme mit unserem Team.
Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir die grundsätzliche Übereinstimmung mit den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie und erarbeiten ein Projektkonzept. Als Grundlage dient unser Projektportfolio.
Registrierung auf der digitalen Förderplattform (DFP) der AMA
Für eine Antragstellung ist in jedem Fall eine ID-Austria (Basisfunktion ausreichend) der förderwerbenden Person, sowie eine Betriebs-, bzw. Klientennummer der AMA erforderlich.
Projektantrag
Um einen Projektantrag einreichen zu können muss ein Projektaufruf auf der digitalen Förderplattform der AMA www.ama.at/dfp (DFP) seitens unserer Region geöffnet sein. Es sind mindestens zwei Projektaufrufe jährlich geplant. Das bereits oben genannte Projektportfolio dient als Basis zur Einreichung.
ProjektAuswahlGremium (PAG)
Die LEADER-Steuerungsgruppe entscheidet als Projektauswahlgremium über sämtliche an sie herangebrachte Projekte, ob diese zur LEADER-Förderung vorgeschlagen werden – sie tut dies anhand von definierten Projektauswahlkriterien:
- Ausmaß des Beitrags zur Zielerreichung der Lokalen Entwicklungsstrategie
- Ausmaß der regionalen Wirkung (einzelbetrieblich, lokal – Gemeinde(n)/Kleinregion, regional)
- Verbindung mehrerer Sektoren (multisektoraler Ansatz)
- Ökonomische Nachhaltigkeit: Ausmaß der Beschäftigungswirksamkeit, Steigerung der Wertschöpfung
- Innovationsgrad (innovativ für Betrieb, Gemeinde(n)/Kleinregion, Region)
- Ökologische Nachhaltigkeit: Verbesserung der Natur- und Kulturlandschaft, Beitrag zu Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel
- Verbesserung der Lebensqualität: Beitrag zu Lebenslanges Lernen/Identitätsbildung/Soziale Nachhaltigkeit/Demografie
- Gleichstellungsorientierung: Gleichbehandlung Frauen, Jugendlicher und sozial benachteiligter Gruppen, Barrierefreiheit
Übermittlung des Projektantrages an die Landesstelle (LVL)
Im Falle einer positiven Beurteilung durch das PAG (Projektauswahlgremium) wird das Projekt zur Genehmigung an die für LEADER zuständige Landesstelle weitergeleitet. Diese überprüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Bei Bedarf können weitere Dokumente nachgefordert werden. Über die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden. Die Genehmigung erfolgt anschließend durch eine schriftliche Fördervereinbarung.
Die Mitglieder des Projektauswahlgremium setzen sich aus öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und beratenden Mitgliedern zusammen:
Öffentlicher Sektor:
- Obmann Bgm. Werner Krammer
- Manuela Zebenholzer, Kleinregion Ybbstal
- Franz Aigner, Kleinregion Großes Erlauftal
- Iris Steindl, Kleinregion Kl. Erlauftal
- Stadtrat Josef Lechner, Kleinregion InRegion
Privater Sektor:
- Helmut Wieser, Arbeiterkammer
- Stellvertreter Helmut Novak
- Christa Hintersteiner, Bezirksbauernkammer
- Stellvertreter Anton Klapf
- Silvia Teufl, Wirtschaftskammer
- Julia Taubinger, Landwirtschaft/Ernährung
- Stellvertreter Toni Kofler
- Markus Felber, Wirtschaft/Digitalisierung
- Stellvertreter Stefan Aigner
- Florian Schublach, Klima/Mobilität
- Stellvertreter:in Elisabeth Irauschek
- Katrin Teufel, Tourismus/Kultur
- Stellvertreter Herbert Zebenholzer
- Margaretha Bewersdorff, Soziales/Zusammenleben
- Hannes Hoffert-Hösl
Beratende Stimmen:
- Andreas Purt, Mostviertel Tourismus
- Johannes Wischenbart, DORN GmbH
- Hannes Mayrhofer, Viertelsmanager Kulturvernetzung Mostviertel
- Franz Raab, BhW Scheibbs
- Peter Brandstetter, Smart Region (bereits entschuldigt)
- Eva Zirkler, KEM/KLAR!
- Bettina Rehwald, Eisenstraße Niederösterreich
Umsetzung des Projektes
Darüber hinaus ist eine sorgfältige Dokumentation der Projektumsetzung erforderlich. Rechnungen für projektbezogene Kosten müssen einen Vermerk über den Bezug zum Förderprojekt enthalten und auf den Namen des Projektträgers ausgestellt sein.
WICHTIG: Wird ein Projekt über LEADER gefördert, muss das in allen Druckwerken etc. klar ersichtlich sind. Diese Belege sind dann auch bei der Förderabrechnung maßgeblich!
Projektabrechnung
Es dürfen ausschließlich jene Kosten vorgelegt werden, welche im Durchführungszeitraum angefallen sind und seitens der LVL genehmigt wurden. Bei längeren Projekten können auch Teilabrechnung getätigt werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf der digitalen Förderplattform der AMA (DFP).
Fördersätze
Die LAG Eisenstraße Niederösterreich orientierte sich bei der Festlegung der LEADER-Fördersätze an den von Bund und Land NÖ empfohlenen Fördersätzen und führt in einer Maßnahmenart ein Bonus-System ein.
Pro Projekt wird ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen angewendet.
Direkt einkommensschaffende/direkt wertschöpfende Maßnahmen*; in der Regel wettbewerbsrelevant; Studien/Konzepte/Umsetzung eines Projekts (Investitions-, Sach- und Personalkosten); verpflichtende Einhaltung von beihilferechtlichen Vorgaben * Bei FörderwerberIn entsteht neues, direkt dem Projekt zuordenbares Einkommen
+ Möglichkeit eines Bonus’ von 10 % hinsichtlich Region/Resilienz/Digitalisierung
Nicht direkt einkommensschaffende/nicht direkt wertschöpfende Maßnahmen*; Studien/Konzepte/Umsetzung eines Projekts (Investitions-, Sach- und Personalkosten) * Bei FörderwerberIn entsteht kein zusätzliches, dem Projekt direkt zuordenbares Einkommen
Maßnahmen zu Querschnittszielen
wie Bildung, Klima und Umwelt, Demografie, Chancengleichheit, Ehrenamt, regionale Kultur/regionale Identität sowie betreffend unterschiedliche Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, Frauen, Migrantinnen und Migranten oder Menschen mit Behinderung, sofern diese nicht direkt oder indirekt wertschöpfend sind Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; nicht für überwiegend bauliche Maßnahmen
Kooperationsprojekte national und transnational * Um einheitliche Fördersätze bei Kooperationsprojekten sicherzustellen und da nicht alle LEADER-Regionen in Österreich einen eigenen Fördersatz für Kooperationsprojekte definieren, sieht die LAG Eisenstraße die Möglichkeit vor, bei der Projektauswahl von LEADER-Kooperationsprojekten den Fördersatz der federführenden LAG anzuwenden.
Bonus-System
Bei den nicht direkt einkommensschaffenden/nicht direkt wertschöpfenden Maßnahmen ist ein einfaches Bonus-System vorgesehen: Projekte, die die gesamte Region betreffen bzw. in den Bereichen Digitalisierung oder Resilienz eine besondere Wirkung entfalten, erhalten einen Bonus von 10 %, also 70 %.
Was ist LEADER?
LEADER – Zukunft für den ländlichen Raum
LEADER ist ein EU-Förderprogramm zur Stärkung ländlicher Regionen. Es unterstützt innovative Projekte, die die Lebensqualität verbessern und wirtschaftliche sowie ökologische Entwicklung fördern. Finanziert durch EU, Bund und Länder, setzt LEADER auf eine regionale Entwicklungsstrategie (LES), ein Steuerungsgremium und ein LEADER-Management.
Die Eisenstraße Niederösterreich ist seit 1996 LEADER-Region und umfasst 24 Gemeinden. Die aktuelle Strategie „Dynamischer Wirtschaftsraum in intakter Natur“ (2023-2027) verfolgt fünf zentrale Themenfelder:
- Landwirtschaft & Ernährung: Regionale Produkte stärken.
- Wirtschaft & Digitalisierung: Standort attraktiv gestalten.
- Klima & Mobilität: Nachhaltige Verkehrslösungen etablieren.
- Tourismus & Kultur: Lebensqualität durch Tourismus fördern.
- Soziales & Zusammenleben: Gemeinschaft stärken.
Die Eisenstraße will bis 2030 Vorbildregion für nachhaltige Entwicklung werden.
Download-Center
Alle Unterlagen für die Einreichung findest du im Download-Center.